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EON verdoppelt Strompreise in mehreren Tarifen zum 1.März – Der Essener Eon-Konzern hat seine Strompreise im Januar nicht angehoben. In diesen Tarifen steigen die Preise zum 1. März dafür umso stärker.

Der Blick in die Tabelle zeigt: Im Stromtarif “Strom stabil” müssen die Kunden ab 1. März 2023 stolze 23,18 Cent mehr für eine Kilowattstunde Strom zahlen. Im Tarif “Eon Strom” sind es sogar 25,7 Cent mehr pro kWh. Die betroffenen Kunden muss der Energiekonzern über diese Maßnahme schriftlich informieren – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die betroffenen Verbraucher haben in dieser Situation ein Sonderkündigungsrecht und können ihren Anbieter wechseln.

Das bedeutet: Betroffene Eon-Kunden können von einem Wechsel in die Grundversorgung profitieren. In einigen Kommunen in Deutschland ist Eon der Grundversorger. Verbraucher hier müssen damit nicht einmal ihren Anbieter wechseln. Sie können ihr Sonderkündigungsrecht nutzen und so in die jeweilige Grundversorgung ihrer Kommune rutschen. Doch auch hier könnte Eon theoretisch die Strompreise pro Kilowattstunde anpassen – ebenso die Grundversorger anderer Kommunen.

Der Wechsel zu einem anderen Stromanbieter ist daher nicht zwangsläufig eine Sicherheit. Trotzdem kann sich der Preisvergleich lohnen.

EON Chef Leonhard Birnbaum: “Wir müssten eigentlich viel mehr Energie sparen”

Bundeswirtschaftsministerium und Umweltbundesamt begrüßen Vereinfachungen bei Photovoltaik-Balkonmodulen – Nun unterstützen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Umweltbundesamt (UBA) den Vorschlag, Photovoltaik-Balkonmodule an Standard-Schuko-Steckern anzuschließen und die Mindestgrenze auf 800 W anzuheben.
Der VDE und der Deutsche Rat für Elektrotechnik, Energie und Informationstechnik DKE haben zuvor einen Vorschlag für eine Produktnorm für steckerfertige Solaranlagen eingereicht. Basierend auf solchen Produktstandards sollten Hersteller Geräte so gestalten, dass sie problemlos in Deutschland verkauft werden können. In den Bedingungen wird auch die Art der Netzwerkverbindung klar angegeben. Das Prinzip ist, die Bedingungen für solare Balkonkraftwerke zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und so für mehr Installationen dieser Art von Anlagen zu sorgen.

Shuko-Stecker reichen aus

In einer gemeinsamen Erklärung erklärten das Bundesministerium und das UBA, dass sie den Vorschlag der DKE und die Position des VDE begrüßen. Staatssekretär Patrick Graichen, der das Schreiben an das Bundesministerium geschrieben hat, verweist in der Stellungnahme auch auf das vom Wirtschaftsministerium finanzierte Projekt „PluginSolar“. Ihm zufolge hätte das Projekt gezeigt, dass die Verwendung eines normalen Schuko-Steckers anstelle eines Wieland-Steckers keine kritischen Zustände im Heimnetz verursachen könne. Es gibt also keinen Grund, bei Wieland-Plugins zu bleiben

Auch das Umweltbundesamt betont, dass Vereinfachung hier keine Sicherheitsbedenken aufwirft und Montage vereinfachen bedeutet Vereinfachung, insbesondere für Mieter. Daher sollte der Teil zur technischen Transparenz des Anhangentwurfs der Produktnorm in den verbindlichen Teil der VDE-AR-N 4105 aufgenommen werden.

Von 600 bis 800 Watt

Das Projekt „PluginSolar“ liefert auch Sicherheitshinweise in Abhängigkeit von der Einspeisewirkung. Derzeit können Balkonkraftwerke mit einer maximalen Scheinleistung von 600 W problemlos an das Hausnetz und damit ans Netz angeschlossen werden. Der Entwurf der Produktnorm sieht vor, diese Grenze auf 800 Watt anzuheben.
Dazu war laut Bundesministerium eine Änderung von 4.1 des Entwurfs der Produktnorm erforderlich. Abschnitt. Patrick Graichen fügte hinzu, dass sein Unternehmen daran arbeite, die Regeln für steckerfertige Solaranlagen weiter zu vereinfachen, was DKE und VDE nicht klären konnten.
Der Verband der Verbraucherorganisationen hat erst kürzlich eine ähnliche Erklärung abgegeben, in der er den Entwurf der Produktnorm begrüßt. Inzwischen haben sich einige Schwergewichte aus Verbraucherschutz, Politik und Industrielobby hinter das Projekt gestellt.

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